Außergewöhnliche
Belastungen
Selbstgetragene Medizinische Behandlungen
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Arztkosten: Dazu zählen Besuche bei Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern sowie Therapeuten wie Logopäden oder Physiotherapeuten.
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Krankenhausaufenthalte: Kosten für stationäre Behandlungen sind absetzbar.
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Operationen: Alle notwendigen chirurgischen Eingriffe können geltend gemacht werden.
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Medikamente: Arzneimittel, die Ihnen von einem Arzt verschrieben wurden, können abgesetzt werden.
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Heil- und Hilfsmittel: Dazu gehören Brillen, Hörgeräte und andere medizinische Hilfsmittel.
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Für ambulante oder stationäre Pflege (z. B. Pflegedienst, Pflegeheim).
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Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Einkaufshilfe), wenn diese durch die Pflegebedürftigkeit notwendig sind.
Zusätzliche Aufwendungen
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Fahrtkosten: Die Kosten für Fahrten zu medizinischen Behandlungen können mit 0,30 € pro Kilometer angesetzt werden, wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug nutzen.
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Kuraufenthalte: Kosten für Kuren sind absetzbar, sofern sie ärztlich verordnet wurden.
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Besuchsfahrten: Wenn Sie kranke Angehörige im Krankenhaus besuchen müssen und dies medizinisch notwendig ist, können auch diese Kosten geltend gemacht werden.
Wichtige Hinweise
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Nachweis: Bewahren Sie alle Rezepte, ärztlichen Verordnungen und Rechnungen sorgfältig auf.
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Zumutbare Belastung: Krankheitskosten wirken sich erst steuermindernd aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese wird individuell berechnet.
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Erstattungen: Geben Sie an, wenn Ihre Krankenkasse Teile der Kosten erstattet hat. Nur die selbst getragenen Aufwendungen sind absetzbar.
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Medizinische Notwendigkeit: Für viele Heilmaßnahmen benötigen Sie ein ärztliches Attest oder in einigen Fällen ein Gutachten.
So machen Sie Ihre Krankheitskosten geltend
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Sammeln Sie alle relevanten Belege über das Jahr hinweg.
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Tragen Sie die Summe Ihrer Krankheitskosten in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" Ihrer Steuererklärung ein.
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Das Finanzamt berechnet automatisch die zumutbare Belastung und berücksichtigt den übersteigenden Betrag.
Besondere Fälle
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Künstliche Befruchtung: Unter bestimmten Umständen können auch diese Kosten abgesetzt werden.
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Fettabsaugung: Aktuelle Urteile haben gezeigt, dass auch diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein können.
Durch sorgfältige Dokumentation und korrekte Angabe in der Steuererklärung können Sie möglicherweise einen erheblichen Teil Ihrer Krankheitskosten steuerlich geltend machen.
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns:
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