top of page

Außergewöhnliche Umstände

Behinderung

Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) oder einer Schwerbehinderung können bei ihrer Einkommensteuererklärung Pauschbeträge absetzen. Der GdB wird durch das Versorgungsamt festgestellt und im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Auch Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten, die zu einer dauerhaften Einschränkung führen, können unter Umständen Pauschbeträge nutzen, sofern ein GdB vorliegt.

Behinderung eines Kindes

Außerdem können Eltern den Behinderten-Pauschbetrag ihres Kindes auf sich übertragen lassen. Voraussetzung ist, dass das Kind den Pauschbetrag nicht selbst beansprucht und dass die Eltern Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten.

Pflegegrad

Personen mit einem anerkannten und nachgewiesenen Pflegegrad (1 bis 5), der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eine vergleichbare Stelle festgestellt wurde, können ebenfalls steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Diese werden als außergewöhnliche Belastungen oder als Pflege-Pauschbetrag berücksichtigt.

Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns: 

bottom of page