Bestattungskosten
Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wobei die Absetzbarkeit strikt an eine gesetzliche oder sittliche Verpflichtung geknüpft ist
​​​​​
Voraussetzungen
-
Es muss eine gesetzliche Unterhaltspflicht oder eine sittliche Verpflichtung (z. B. enge familiäre Bindung) gegenüber dem Verstorbenen bestanden haben. (z.B.: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Eltern.)
-
Nur angemessene Kosten, die dem Lebensstandard des Verstorbenen entsprechen, sind abzugsfähig.
-
Keine anderweitige Erstattung: Kosten dürfen nicht durch Nachlass, Versicherungen, Erbschaft oder Dritte (z. B. Arbeitgeber) gedeckt sein.
-
Der Abzug erfolgt nur, soweit die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen (Grenze abhängig vom Einkommen des Zahlenden)
​
Welche Kosten sind absetzbar?
-
Bestattungsdienstleistungen: Kosten für Bestatter, Sarg, Urne, Überführung, Einäscherung.
-
Grabkosten: Grabstelle, Grabstein (angemessen), Grabbepflanzung.
-
Trauerfeier: Aufwendungen für Zeremonie, Geistliche, Musiker, Traueranzeigen, Kränze/Blumen.
-
Fahrtkosten: Eigene Fahrtkosten zur Beerdigung (0,30 €/km)
-
Kosten für verstorbene Angehörige: Auch für Personen ohne Unterhaltspflicht, wenn enge Bindung nachweisbar (z. B. Lebensgefährte, Geschwister), aber nur bei sittlicher Verpflichtung.
​
Kosten, die nicht absetzbar sind
-
Private Aufwendungen: Bewirtung (z. B. Trauerkaffee), Kleidung, private Reisekosten (außer zur Beerdigung).
-
Nachlassfinanzierte Kosten: Alles, was aus dem Nachlass des Verstorbenen oder durch Versicherungen bezahlt wird.
-
Überhöhte Kosten: Luxusausgaben (z. B. überteuerter Grabstein, exklusive Urne).
-
Kosten für Dritte: Beerdigungskosten für Personen ohne Unterhaltspflicht oder enge Bindung (z. B. Freunde, Nachbarn).
-
Erstattete Kosten: Z. B. durch Sterbegeldversicherung, Arbeitgeberzuschüsse oder Erbschaft.
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns:
​
-
telefonisch unter (0911) 7805 7070
-
per Mail an info@stb-horlbeck.de
-
oder über unser Kontaktformular​
