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Doppelter Haushalt

Doppelte Haushaltsführung – welche Kosten steuerlich absetzbar sind (Stand 2025)

Wer aus beruflichen Gründen an einem zweiten Wohnsitz lebt, kann die Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen.

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Voraussetzungen

  • Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz: Eigene Wohnung oder Haus, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet (Familie, Partner, Vereinsleben).

  • Kostenbeteiligung: Nachweis, dass man sich finanziell an den Fixkosten des Haushalts beteiligt (mindestens 10 % der laufenden Kosten).

  • Beruflich veranlasst: Zweiter Wohnsitz liegt am Arbeitsort, weil tägliches Pendeln unzumutbar ist.

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Welche Kosten sind absetzbar?

  • Miete / Nebenkosten der Zweitwohnung (bis max. 1.000 € pro Monat).

  • Erstausstattung der Wohnung (z. B. Möbel, Hausrat, Haushaltsgeräte).

  • Fahrtkosten zum Lebensmittelpunkt (i. d. R. eine wöchentliche Heimfahrt, 0,30 € pro gefahrenem Kilometer oder Bahn-/Flugtickets).

  • Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen für die ersten 3 Monate (28 € pro Tag bei voller Abwesenheit, 14 € bei An-/Abreise).

  • Weitere Nebenkosten im Zusammenhang mit der doppelten Wohnung (z. B. Strom, GEZ).

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Kosten, die nicht absetzbar sind

  • Aufwendungen für Freizeit, Sport, Vereinsbeiträge am Zweitwohnsitz.

  • Verpflegungskosten nach Ablauf der 3-Monats-Frist.

  • Luxus- oder Komfortausgaben, die über die notwendige Ausstattung hinausgehen.

  • Kosten für Besuche von Angehörigen.

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Höhe der absetzbaren Kosten (2025)

  • Mietkosten: Max. 1.000 €/Monat, inklusive Nebenkosten.

  • Verpflegungsmehraufwand: Nur für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung.

  • Fahrten zum Lebensmittelpunkt: In tatsächlicher Höhe oder mit Entfernungspauschale.

  • Sonstige notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit der Zweitwohnung voll absetzbar (z. B. Maklergebühren).

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Aufteilung bei Ehepartnern

  • Bei gemeinsamer Veranlagung können Aufwendungen insgesamt berücksichtigt werden.

  • Bei getrennter Veranlagung gilt der Kostenabzug anteilig entsprechend der Kostenbeteiligung.

Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns: 

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