Handwerkerleistungen
Beispiele für Handwerkerleistungen
-
Renovierungsarbeiten (z. B. Sanierung von Böden, Wänden oder Decken)
-
Malerarbeiten (z. B. Streichen oder Tapezieren von Innen- und Außenwänden)
-
Reparaturen (z. B. von Heizungsanlagen, Sanitäranlagen oder Elektrik)
-
Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Einbau neuer Fenster, Dämmung oder Modernisierung von Badezimmern)
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Um Handwerkerleistungen steuerlich absetzen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-
Leistungsort: Die Leistungen müssen im oder am Haushalt (z. B. Wohnung, Haus, Grundstück) erbracht werden. Dies gilt auch für Nebengebäude wie Garagen.
-
Arbeitskosten: Nur die Arbeitskosten (inkl. Anfahrtskosten und Maschinenstunden) sind absetzbar, keine Materialkosten.
-
Nachweis: Es muss eine Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
-
Nutzung: Die Immobilie muss selbstgenutzt sein (gilt für Eigentümer und Mieter). Auch Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen können berücksichtigt werden, wenn sie überwiegend selbst genutzt werden.
Höhe der Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 € pro Jahr (Stand 2025). Diese wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
Beispiel
Sie lassen Ihre Wohnung für 5.000 € renovieren, davon entfallen 3.000 € auf Arbeitskosten. Sie können 20 % von 3.000 €, also 600 €, als Steuerermäßigung geltend machen.
Besonderheiten
-
Mieter: Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, z. B. wenn sie selbst Renovierungsarbeiten beauftragen oder wenn diese über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden (Bescheinigung des Vermieters erforderlich).
-
Neubau: Handwerkerleistungen sind erst nach Einzug absetzbar. Kosten während der Bauphase (z. B. beim Hausbau) zählen nicht.
-
Keine Doppel-Förderung: Die Steuerermäßigung kann nicht mit anderen öffentlichen Förderungen (z. B. KfW-Zuschüsse) für dieselben Maßnahmen kombiniert werden.
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns:
-
telefonisch unter (0911) 7805 7070
-
per Mail an info@stb-horlbeck.de
-
oder über unser Kontaktformular
