Influencer und Betriebsausgaben:
Was das Urteil des FG Niedersachsen bedeutet
In der boomenden Welt des Influencer Daseins ist die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Ausgaben für u.a. Kleidung und Accessoires ein heiß diskutiertes Thema. Ein jüngstes Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 13. November wirft Licht auf diese Angelegenheit und hat bedeutende Auswirkungen auf Influencer und ihre steuerliche Planung. Aber vorher schauen wir uns näher die Ausgangspunkte an:
Was das Finanzamt wollte
Die Außenprüferin stellte - unter anderem - fest, dass mangels entsprechender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar gewesen sei, inwiefern den Klägern Produkte für Werbezwecke von Vertragspartnern zur Verfügung gestellt worden seien, die im Anschluss nicht zurückgegeben werden mussten. Es sei daher ein Unsicherheitszuschlag i.H.v. jährlich 2.000 EUR brutto als Einnahmen in Geldeswert zu berücksichtigen
Im Rahmen der Außenprüfung beantragten die Kläger, jährlich 40 % der privat getragenen und bisher steuerlich nicht erfassten Kosten für Kleidung, Kosmetik sowie sonstige Produkte, die für die Beiträge auf dem Blog der Klägerin angeschafft wurden, als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dem folgte die Außenprüferin unter Hinweis auf § 12 Nr. 1 Satz 1 und 2 EStG und die fehlende eindeutige und einwandfreie Trennungsmöglichkeit dieser Aufwendungen zwischen betrieblicher und privater Sphäre nicht.
Was die Influencerin wollte
Die Influencerin trug in beiden Einspruchsverfahren vor, sie zeige sich im Rahmen ihrer Influencer- und Blogger-Tätigkeit regelmäßig mit hochwertigen Mode-, Lifestyle-, Einrichtungs- und Kosmetikprodukten oder bei der Benutzung derselben. Hierzu hätte sie unter anderem verschiedene hochwertige Handtaschen, Schmuck und Kleidung angeschafft. Diese Gegenstände seien in erster Linie zur Ausübung der Tätigkeit der Klägerin erworben und ganz überwiegend hierfür verwendet worden. Sie würden daher Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG darstellen. Indes sei für die teilweise erfolgte private Nutzung ein Abschlag von 60 % vorzunehmen.
Die Auffassung der Außenprüferin, wonach eine Trennung der Anschaffungen in einen betrieblichen und einen privaten Teil nicht möglich sei, sei überholt und auf das Berufsfeld der Bloggerin bzw. Influencerin nicht anwendbar. Insoweit sei eindeutig, dass (Mode-)Blogger und andere Influencer sich Kleidung oder Accessoires für ihre Tätigkeit extra anschaffen müssten, um diesen Beruf überhaupt ausüben zu können. Die berufliche Tätigkeit strahle in ganz erheblichem Maße in den privaten Lebensbereich hinein, da gerade die Darstellung der privaten Lebensgewohnheiten die Einnahmen generiere.
Was das Problem war
Auf Anforderung des Finanzamtes, Kooperationsverträge der Influencerin mit Kunden vorzulegen, aus denen sich die jeweiligen Anforderungen an das Erscheinungsbild der Influencerin ergeben würden, sowie darzulegen, in welchem Umfang die angeschafften Gegenstände beruflich genutzt und wie diese nach der beruflichen Nutzung weiterverwendet würden, teilte die Influencerin mit, die hochpreisigen Taschen seien von ihr nicht privat weiterverwendet worden und befänden sich nach wie vor im Betriebsvermögen. Ferner ergebe sich aus den Kooperationsverträgen nicht direkt, dass (oder gar welche) Gegenstände als Accessoires zu verwenden seien.
So entschied das Finanzgericht
Das Gericht entschied, dass Kosten der Mode-Bloggerin für Kleidung und Accessoires nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten. Die Begründung liegt darin, dass diese Ausgaben auch privat genutzt werden können und somit nicht ausschließlich geschäftlich bedingt sind. Das bedeutet im Grundsatz, dass Influencer keine steuerliche Entlastung für die Ausgaben erhalten, die sie für Kleidung und Accessoires im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit aufwenden. Maßgebend für dieses Urteil war jedoch eine mangelhafte Aufzeichnung sowie eine ausgebliebene Nachweiserbringung, welche hätte u.U. zu einem anderen Ergebnis führen können.
Fazit & Handlungsempfehlung
Für Influencer bedeutet dies eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der steuerlichen Planung. Es ist wichtig, die Grenzen zwischen geschäftlicher und privater Nutzung klar zu definieren und Aufzeichnungen über alle Ausgaben sorgfältig zu führen. Professionelle steuerliche Beratung kann helfen, sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und potenzielle steuerliche Fallstricke vermieden werden.
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