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Influencer & Steuern?

Steuern zahlen als Influencer?

In Zeiten der Digitalisierung erlangen Influencer bzw. social media Plattformen immer mehr Aufmerksamkeit der Finanzbehörden, denn durch einfache Recherche oder Auskunftsersuchen von Geschäftspartnern, erlangt man unkomplizierten Einblick.

Um also Nachzahlungen, Geldstrafen oder im schlimmsten Fall Steuerhinterziehung zu vermeiden, sollte man sich schon vor den ersten bezahlten Posts bzw. Beiträgen mit der Thematik „Influencer & Steuern“ ausführlich beschäftigen und einen Steuerberater für Influencer kontaktieren.

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Welche Steuerarten als Influencer?

Influencer und Einkommensteuer & Gewerbesteuer: Erfüllen Sie die Kriterien (Einnahmenerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Selbständig und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr), geht das Finanzamt von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus. Je nach Höhe der Einnahmen bzw. letztlich des Gewinns, können also Einkommen und Gewerbesteuer anfallen. Hier gibt es aber einige Freibeträge zu nutzen, sodass u.U. keine der genannten Steuern anfallen.

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Influencer und Umsatzsteuer?

Sind Sie als Influencer selbständig und nachhaltig mit Einnahmenerzielungsabsicht tätig, sind Sie auch umsatzsteuerlicher Unternehmer und müssen grundsätzlich Umsatzsteuer abführen. Jedoch können Sie von der Kleinunternehmer-Regelegung Gebrauch machen: Betragen Ihre voraussichtlichen Umsätze des laufenden Jahres nicht über 50.000 € und die Umsätze (zzgl. Umsatzsteuer) des vorangegangen Jahres sind nicht höher als 22.000 €, können Sie die genannten Kleinunternehmer-Regelung anwenden und es wird keine Umsatzsteuer auf sonst steuerpflichtige Leistungen erhoben. Hier gibt es jedoch Vor- und Nachteile, welche Sie am Besten mit Ihrem Steuerberater für Influencer besprechen, um das optimale steuerliche Ergebnis für Sie zu erarbeiten.

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Sonderfall: Influencer - Gratisprodukte & Geschenke?

Sie werden zu Events, Reisen oder ähnlichen Veranstaltungen kostenlos eingeladen; so erhalten Sie in diesem Fall steuerpflichtige Sachzuwendungen. Das heißt, Sie müssen eine Einnahme mit ggf. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer versteuern. Unter Umständen kann auch der Geschäftspartner die Besteuerung übernehmen, dies ist jedoch in der Praxis oft nicht eindeutig und einfach. Hier gilt es in der Praxis genauestens zu dokumentieren und sämtliche Zuwendungen mit Ihrem Steuerberater für Influencer zu besprechen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Steuerberater für Influencer finden

Mit uns finden Sie Ihren Steuerberater für Influencer! Wir übernehmen für Sie gern die laufende Buchhaltung, beraten Sie bei komplizierten Sachverhalten und erfüllen all Ihre steuerlichen Pflichten.

Die Steuerberatung Horlbeck steht Ihnen am Standort im Nürnberger Norden, ideal für Steuerberatung im Raum Nürnberg, Fürth und Erlangen, persönlich zur Seite. Als erfahrene  digitale Steuerberatung sind wir aber auch bundesweit online für Sie da.  

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