Ersatzleistungen

Ersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind steuerfreie Zahlungen, die anstelle von entfallenem Arbeitslohn oder Einkommen gezahlt werden und bei denen das Finanzamt dennoch den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen erhöht. Diese Leistungen erhöhen zwar nicht die Steuerpflicht selbst, erhöhen aber den Steuersatz, mit dem das regulär zu versteuernde Einkommen besteuert wird, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit richtig abzubilden.

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Zu den wichtigsten Ersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt zählen unter anderem:

  • Arbeitslosengeld I,

  • Elterngeld,

  • Mutterschaftsgeld und Zuschüsse dazu,

  • Krankengeld (gesetzlich gezahlt) ab dem 43. Krankheitstag,

  • Verletztengeld,

  • Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld,

  • Insolvenzgeld,

  • Übergangsgeld für Behinderte,

  • Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz,

  • Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit,

  • bestimmte steuerfreie Auslandseinkünfte.

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Diese Leistungen werden bei der Steuerberechnung zum regulären Einkommen hinzugerechnet, um den sogenannten besonderen Steuersatz (Progressionssteuersatz) zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, was meist zu einer höheren Steuerlast führt, obwohl die Ersatzleistungen selbst steuerfrei bleiben

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