Haushaltsleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse
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Reinigung der Wohnung
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Fensterputzen
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Gartenpflege
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Schneeräumdienste
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Hausmeisterdienste
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Pflegeleistungen und Betreuung
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Minijobs im Haushalt
= Auflistung bei Mietern in der Nebenkostenabrechnung (Bescheinigung)
Handwerkerleistungen
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Renovierungsarbeiten
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Malerarbeiten
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Reparaturen
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Modernisierungsmaßnahmen
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
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Leistungen müssen im oder am Haus erbracht werden
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Nur Arbeitskosten sind absetzbar, keine Materialkosten
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Rechnung und Überweisung müssen vorliegen (keine Barzahlung)
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Gilt für selbstgenutzte Immobilien (Eigentümer und Mieter)
Höhe der Steuerermäßigung
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Minijobs: 20% der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und Dienstleistungen: 20% der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr
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Handwerkerleistungen: 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr
Besonderheiten
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Auch Mieter können profitieren (z.B. bei Renovierung oder über Nebenkostenabrechnung)
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Bei Neubau erst nach Einzug absetzbar
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Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen möglich
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns:
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telefonisch unter (0911) 7805 7070
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per Mail an info@stb-horlbeck.de
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oder über unser Kontaktformular
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