Haushaltsleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen/Beschäftigungsverhältnisse

  • Reinigung der Wohnung

  • Fensterputzen

  • Gartenpflege

  • Schneeräumdienste

  • Hausmeisterdienste

  • Pflegeleistungen und Betreuung

  • Minijobs im Haushalt

= Auflistung bei Mietern in der Nebenkostenabrechnung (Bescheinigung)​

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Handwerkerleistungen

  • Renovierungsarbeiten

  • Malerarbeiten

  • Reparaturen

  • Modernisierungsmaßnahmen

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Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

  • Leistungen müssen im oder am Haus erbracht werden

  • Nur Arbeitskosten sind absetzbar, keine Materialkosten

  • Rechnung und Überweisung müssen vorliegen (keine Barzahlung)

  • Gilt für selbstgenutzte Immobilien (Eigentümer und Mieter)

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Höhe der Steuerermäßigung

  • Minijobs: 20% der Kosten, maximal 510 Euro pro Jahr

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und Dienstleistungen: 20% der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr

  • Handwerkerleistungen: 20% der Kosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr

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Besonderheiten

  • Auch Mieter können profitieren (z.B. bei Renovierung oder über Nebenkostenabrechnung)

  • Bei Neubau erst nach Einzug absetzbar

  • Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen möglich​

Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns: 

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