Betreuungskosten
Eltern oder Erziehungsberechtigte (leibliche, adoptierte, Pflegekinder), können Kosten für die Betreuung der Kinder steuerlich geltend machen.
Voraussetzungen
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Kind lebt im Haushalt (melderechtlich).
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Kind unter 14 Jahren oder mit Behinderung (vor 25. Lebensjahr eingetreten und selbstversorgungsunfähig).
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Kosten per Rechnung und Überweisung nachweisbar (keine Barzahlung).
Welche Kosten sind absetzbar?
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Kita, Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Tagesmutter.
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Babysitter, Au-Pair, Nanny (mit Vertrag).
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Fahrtkosten von Betreuungspersonen (z. B. Großeltern, 0,30 €/km), wenn nicht im Haushalt lebend.
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Pädagogisch sinnvolle Betreuung (z. B. Sprachförderung in der Kita).
Kosten die nicht absetzbar sind
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Verpflegung, Freizeitaktivitäten (z. B. Sport, Ferienlager), Nachhilfe, Schulgeld.
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Eigene Fahrtkosten (z. B. Bringen/Abholen).
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Kosten bei Betreuung durch im Haushalt lebende Personen oder Kindergeld-/Freibetragsberechtigte.
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Erstattete Kosten (z. B. Arbeitgeberzuschüsse, Kitazuschüsse).
Höhe der absetzbaren Kosten (2025)
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Maximalbetrag: 2/3 von bis zu 6.000 € pro Kind/Jahr, also max. 4.000 €.
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Aufteilung:
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Gemeinsame Veranlagung: Gesamtbetrag für beide Eltern.
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Getrennte Veranlagung: Max. 2.000 € pro Elternteil, andere Aufteilung auf Antrag möglich.
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Getrennt lebende Eltern: Nur der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
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Schulgeld
Voraussetzungen
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Kind: Leibliche, adoptierte oder Pflegekinder, für die ein Kindergeldanspruch oder Kinderfreibetrag besteht.
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Alter: Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein (bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums) oder unter 21 Jahre, wenn es keine Ausbildung absolviert.
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Schule: Die Zahlungen müssen an eine anerkannte Privatschule, Ergänzungsschule oder eine vergleichbare Einrichtung (z.B. in der EU oder im EWR) geleistet werden, die auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet.
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Nachweis: Die Kosten müssen per Rechnung und Überweisung nachweisbar sein (keine Barzahlung).
Welche Kosten sind absetzbar?
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Schulgeld: Kosten für den Schulbesuch an privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen (z.B. Gymnasium, Realschule, Berufsschule).
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Zusatzleistungen: Kosten für schulische Zusatzangebote, wenn sie Teil des Schulprogramms sind und auf den Abschluss vorbereiten (z.B. Sprachunterricht, naturwissenschaftliche Kurse).
Kosten, die nicht absetzbar sind
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Verpflegung und Unterbringung: Kosten für Verpflegung, Unterkunft (z.B. Internatskosten) oder Freizeitaktivitäten.
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Materialkosten: Kosten für Schulbücher, Arbeitsmaterialien oder private Nachhilfe.
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Sonstige Kosten: Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge an Fördervereine oder Spenden an die Schule.
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Erstattete Kosten: Kosten, die durch Dritte (z.B. Stipendien, Zuschüsse) erstattet werden.
Höhe der absetzbaren Kosten (2025)
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Maximalbetrag: Bis zu 5.000 € pro Kind und Jahr können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Abzugsfähigkeit: Maximal 30 % der förderfähigen Schulgeldzahlungen (also bis zu 1.500 € pro Kind).
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Aufteilung:
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Gemeinsame Veranlagung: Gesamtbetrag für beide Eltern.
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Getrennte Veranlagung: Aufteilung der absetzbaren Kosten nach tatsächlicher Zahlung oder Vereinbarung.
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Getrennt lebende Eltern: Nur der Elternteil, der die Kosten trägt, kann diese geltend machen.
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Versicherungen
Voraussetzungen
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Die Kosten müssen für personenbezogene Versicherungen des Kindes (z. B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung) gezahlt werden.
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Nachweis: Die Kosten müssen per Rechnung und Überweisung nachweisbar sein (keine Barzahlung).
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Zahlung: Die Beiträge müssen von den Eltern oder Erziehungsberechtigten übernommen und direkt an die Versicherung gezahlt werden.
Absetzbare Kosten
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Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes.
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Beiträge zu personenbezogenen Versicherungen wie Haftpflichtversicherung oder Unfallversicherung, sofern diese für das Kind abgeschlossen wurden.
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Beiträge zu Risikolebensversicherungen, die das Kind absichern.
Nicht absetzbare Kosten
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Versicherungen, die nicht personenbezogen sind (z. B. Sachversicherungen).
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Beiträge zu Versicherungen, die nicht direkt dem Kind zugeordnet sind (z. B. Haushaltsversicherungen).
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Erstattete Kosten (z. B. durch Arbeitgeber oder andere Dritte).
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