Unterhaltsleistungen
an Ex-Ehegatten

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Ab wann sind Unterhaltszahlungen absetzbar?

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Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner sind ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung steuerlich absetzbar. Wichtig zu beachten:

  • Zahlungen während der Trennungszeit vor der Scheidung gelten als Trennungsunterhalt und fallen unter andere steuerliche Regelungen.

  • Nur Zahlungen nach dem offiziellen Scheidungsdatum können als Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehepartner geltend gemacht werden.

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Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

  • Der Unterhaltszahlende muss die Zahlungen als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen.

  • Der Unterhaltsempfänger muss die erhaltenen Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuern.

  • Beide Ex-Partner müssen dem Realsplitting zustimmen.

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Höhe der Absetzbarkeit

  • Maximal können ca. 14.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

  • Übersteigende Beträge können nicht steuerlich berücksichtigt werden.

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Besonderheiten

  • Die Zustimmung des Empfängers zum Realsplitting muss jährlich neu eingeholt werden.

  • Einmalige Abfindungszahlungen können unter bestimmten Umständen über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.

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Durch die korrekte Angabe in der Steuererklärung können Sie von Ihren Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner steuerlich profitieren.

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