Kapitaleinkünfte
Kapitaleinkünfte, wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Doppelbesteuerungen zu vermeiden, ist die Abgabe von Bescheinigungen entscheidend.
Kapitaleinkünfte umfassen Erträge aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel:
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Zinsen: Aus Sparguthaben, Festgeld oder Anleihen.
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Dividenden: Aus Aktien oder Fondsanteilen.
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Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (z.B. Aktien, ETFs).
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Erträge aus Investmentfonds: Ausschüttungen oder anteilige Gewinne.
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Sonstige Kapitalerträge: Z.B. Erträge aus Derivaten oder bestimmten Versicherungsprodukten.
Diese Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), die überwiegend direkt von Banken oder Depotführenden einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
Warum Bescheinigungen abgeben?
Bescheinigungen, wie Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen, sind wichtig, um die Steuerlast zu optimieren und unnötige Abzüge zu vermeiden. Hier die wichtigsten Gründe:
1. Nutzung des Sparer-Pauschbetrags
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Pauschbetrag: Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Stand 2025, bei Zusammenveranlagung 2.000 €). Kapitaleinkünfte bis zu diesem Betrag sind steuerfrei.
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Freistellungsauftrag: Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag nicht zu besteuern. Ohne diesen Auftrag wird die Abgeltungsteuer direkt abgezogen, auch wenn die Erträge unter dem Pauschbetrag liegen.
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Vorteil: Sie vermeiden, dass Steuern einbehalten werden, die Sie sich später über die Steuererklärung zurückholen müssten.
2. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
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Voraussetzung: Personen mit geringem Einkommen, die nicht steuerpflichtig sind (z.B. weil das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt), können eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen.
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Wirkung: Mit der NV-Bescheinigung werden Kapitalerträge komplett von der Abgeltungsteuer befreit, unabhängig vom Sparer-Pauschbetrag.
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Vorteil: Besonders nützlich für Studenten, Rentner oder Geringverdiener, um die volle Auszahlung der Erträge zu erhalten.
3. Verlustverrechnung
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Verluste aus Kapitalanlagen: Verluste aus Kapitalanlagen (z.B. Kursverluste) können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.
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Verlustbescheinigung: Wenn Verluste den Gewinnen im Jahr nicht verrechnet werden können, stellt die Bank auf Antrag eine Verlustbescheinigung aus. Diese wird in der Steuererklärung eingereicht, um Verluste in Folgejahre vorzutragen oder mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen.
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Vorteil: Reduziert die Steuerlast in der Zukunft, indem bereits gezahlte Abgeltungsteuer zurückgeholt werden kann.
4. Günstigerprüfung in der Steuererklärung
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Option: Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können Sie in der Steuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Dabei wird geprüft, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer.
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Bescheinigungen: Ein Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung verhindert, dass Sie zu viel Abgeltungsteuer zahlen, die Sie sonst über die Steuererklärung zurückholen müssten.
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