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Änderungen zum Jahreswechsel:
Steuerlicher Ausblick 2024/2025

Wichtige Änderungen für Steuerzahler und Unternehmer: 
Die kommenden steuerlichen Veranlagungsjahre bringen mal wieder einige steuerliche Anpassungen mit sich, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Von Einkommensteuer über Umsatzsteuer bis hin zu neuen Identifikationsnummern – dieser Beitrag fasst die wichtigsten Rechtsänderungen für 2024 und 2025 zusammen. Erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Neuerungen auf Ihre finanzielle Situation haben können und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten.

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1. Einkommensteuer:

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag gestiegen

  • Grundfreibetrag 2024 um 180 € erhöht

  • Kinderfreibetrag 2024 um 114 € je Elternteil erhöht

  • Rückwirkende Lohnsteuererstattung für Arbeitnehmer im Dezember 2024

Investmentfonds

  • Verschärfung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland für Anleger mit mind. 1% Fondsanteilen oder 500.000 € Investition durch fiktiven zu versteuernden Veräußerungsgewinn 

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

  • Steuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen

  • Ab 2025: Einheitliche Leistungsgrenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit

  • Obergrenze von 100 kWp bleibt bestehen

Diese Erhöhung gilt jedoch nicht für Altanlagen. Die gezielte Inbetriebnahme ab 2025 kann also steuerliche Vorteile erwirken. Denn wer beispielsweise eine PV-Anlage mit einer Leistung von 50 kWp auf einem Dreifamilienhaus errichtet, erzielt nur bei Inbetriebnahme ab 2025 steuerfreie Einnahmen. 

Weitere Änderungen

  • Arbeitnehmer aus der Schweiz können in Deutschland Einkommensteuererklärung abgeben

  • Neue Regelung für Erben bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft

2. Umsatzsteuer

Umsatzsteuervoranmeldungen / Rhythmus

  • Monatliche Abgabe ab 9.000 € Vorjahres-Steuerschuld (bisher 7.500 €)

  • Vierteljährliche Abgabe zwischen 2.000 € und 9.000 € Vorjahres-Steuerschuld

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Durchschnittssteuersatz für pauschalierende Landwirte

  • Ab 06. Dezember 2024 von 9,0 % auf 8,4 % herabgesetzt.

  • Weitere Senkung zum 01.01.2025 auf 7,8 % geplant

Erleichterungen bei Kleinunternehmerreglung 

  • Umsatzgrenze erhöht auf 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr

  • Pflicht zur Kennzeichnung umsatzsteuerfreier Leistungen auf Rechnungen

Ist-Besteuerung

  • Grenzumsatz für Netto-Vorjahresumsatz auf 800.000 € erhöht

3. Sonstige Änderungen

  • Ermäßigter Steuersatz von 7% für Kunstgegenstände und Sammlungen

  • Steuerbefreiung für private Bildungseinrichtungen erweitert

  • E-Rechnungen: Empfangspflicht ab 2025, Versandpflicht ab 2027

  • Senkung des Durchschnittssatzes für landwirtschaftliche Umsätze auf 8,4%

Sonstige Änderungen

  • Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege ab 2025

Diese erweiterte Zusammenfassung bietet einen umfassenderen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen für 2024 und 2025.

Fazit: Steuerliche Änderungen erfordern Aufmerksamkeit

Die steuerlichen Neuerungen für 2024 und 2025 bieten sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Privatpersonen und Unternehmen. Wichtig ist es, rechtzeitig zu handeln und sich über die individuellen Auswirkungen zu informieren. Ob Photovoltaikanlagen, Kapitalanlagen oder Umsatzsteuerregelungen – jeder Steuerzahler sollte die Änderungen genau prüfen. Bleiben Sie informiert und proaktiv – die besten Steuervorteile entstehen durch rechtzeitige und vorausschauende Planung. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Unternehmensplanung oder private Steuerplanung konzentrieren können, stehen wir Ihnen als Steuerberatung Horlbeck gern als Ihr Ansprechpartner zu steuerlichen Änderungen zur Seite. Finden Sie mit uns Ihren Steuerberater in Nürnberg, Fürth, Erlangen & Umgebung oder einfach bundesweit – digital.

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