Grundsteuererklärung
Wer Grundbesitz sein Eigen nennt ist grundsteuerpflichtig
Ab 2022 wird die Bewertung von Grundbesitz auf Basis der Grundsteuer-Reform notwendig.
Grundsätzlich gilt, wie viel Grundsteuer Sie zahlen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hebesätze der Kommunen schwanken zwischen 340 und 900 %, wurden aber noch nicht final für 2025 festgesetzt.
Die Reform soll für mehr Gerechtigkeit sorgen, denn die aktuelle Ermittlung der Grundsteuer basiert auf Feststellungen, die aus dem Jahr 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) beruhen.
Die Erklärung ist bis spätestens zum 31 Oktober 2022 neu: 31. Januar 2023 beim Finanzamt einzureichen.
Ermittlung der Grundsteuer
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Damit bleibt die Grundsteuer wertabhängig. Eine Herausforderung stellt die Ermittlung des Wertes dar. Denn es gibt für die neue Regelung zahlreiche Ausnahmen, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen können. Haben Sie z.B. in Bayern eine Immobilie zur privaten Nutzung und dazu noch 3 Vermietungsobjekte - die sich auf die Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg und Hessen verteilen - so kommen insgesamt 4 unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.
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Mit unserer Unterstützung
können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen. Alle Anforderungen, die sich aus der Reform ergeben erledigen wir für Sie fristgerecht!
Bewertung, Übermittlung & Prüfung der Steuerbescheide
Wir bieten Ihnen die Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für alle ihre Grundbesitze unabhängig vom Bundesland an. Selbstverständlich übermitteln wir die Erklärungen und prüfen die Steuerbescheide auf Abweichungen.
Die Bewertung umfasst:
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Wohngebäude (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
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Geschäftsgebäude und Geschäftsgrundstücke
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Gebäude und Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft