
Sonstige Unterhaltszahlungen
Unterhaltsleistungen an nicht kindergeldberechtigte Personen
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Leistungen an Personen, die keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, z. B. volljährige Kinder, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie.
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Nachgewiesene Bedürftigkeit: Der Empfänger darf nachgewiesen/bescheinigt keine wesentlichen eigenen Einkünfte oder Bezüge haben (Grenze: ca. 624 € jährlich, Stand 2025).
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Bis zu 11.600 € jährlich als Sonderausgaben, sofern die Zahlungen freiwillig oder gesetzlich begründet sind.
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Form der Zahlung: Barzahlungen oder geldwerte Leistungen (z. B. Mietzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge).
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Zusätzliche Voraussetzungen bei Auslandsunterhalt:
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Der Empfänger muss in einem EU-/EWR-Land oder einem Land mit vergleichbarer steuerlicher Vereinbarung wohnen.
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Nachweis der Zahlungen durch Überweisungsbelege oder ähnliche Dokumente.
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Versorgende Unterhaltsleistungen bei Betriebsübergabe
Versorgungsleistungen sind regelmäßige Zahlungen an den Übergeber oder dessen Ehepartner eines Betriebs (z. B. Landwirtschaft) im Rahmen der Betriebsübergabe, um dessen Lebensunterhalt zu sichern.​
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