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Sonstige Unterhaltszahlungen

Unterhaltsleistungen an nicht kindergeldberechtigte Personen

  • Leistungen an Personen, die keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, z. B. volljährige Kinder, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie.

  • Nachgewiesene Bedürftigkeit: Der Empfänger darf nachgewiesen/bescheinigt keine wesentlichen eigenen Einkünfte oder Bezüge haben (Grenze: ca. 624 € jährlich, Stand 2025).

  • Bis zu 11.600 € jährlich als Sonderausgaben, sofern die Zahlungen freiwillig oder gesetzlich begründet sind.

  • Form der Zahlung: Barzahlungen oder geldwerte Leistungen (z. B. Mietzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge).

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Zusätzliche Voraussetzungen bei Auslandsunterhalt:

  • Der Empfänger muss in einem EU-/EWR-Land oder einem Land mit vergleichbarer steuerlicher Vereinbarung wohnen.

  • Nachweis der Zahlungen durch Überweisungsbelege oder ähnliche Dokumente.

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Versorgende Unterhaltsleistungen bei Betriebsübergabe

Versorgungsleistungen sind regelmäßige Zahlungen an den Übergeber oder dessen Ehepartner eines Betriebs (z. B. Landwirtschaft) im Rahmen der Betriebsübergabe, um dessen Lebensunterhalt zu sichern.​

Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns: 

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