
Sonstige Unterhaltszahlungen
Unterhaltsleistungen an nicht kindergeldberechtigte Personen
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Leistungen an Personen, die keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, z. B. volljährige Kinder, Eltern oder andere Verwandte in gerader Linie.
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Nachgewiesene Bedürftigkeit: Der Empfänger darf nachgewiesen/bescheinigt keine wesentlichen eigenen Einkünfte oder Bezüge haben (Grenze: ca. 624 € jährlich, Stand 2025).
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Bis zu 11.600 € jährlich als Sonderausgaben, sofern die Zahlungen freiwillig oder gesetzlich begründet sind.
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Form der Zahlung: Barzahlungen oder geldwerte Leistungen (z. B. Mietzahlungen, Krankenversicherungsbeiträge).
Zusätzliche Voraussetzungen bei Auslandsunterhalt:
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Der Empfänger muss in einem EU-/EWR-Land oder einem Land mit vergleichbarer steuerlicher Vereinbarung wohnen.
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Nachweis der Zahlungen durch Überweisungsbelege oder ähnliche Dokumente.
Versorgende Unterhaltsleistungen bei Betriebsübergabe
Versorgungsleistungen sind regelmäßige Zahlungen an den Übergeber oder dessen Ehepartner eines Betriebs (z. B. Landwirtschaft) im Rahmen der Betriebsübergabe, um dessen Lebensunterhalt zu sichern.
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