Spenden & Beiträge
Wenn Sie spenden, können Sie nicht nur Gutes tun, sondern auch Ihre Steuerlast mindern. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen können.
Arten von Zahlungen
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Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
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Wohltätige Vereine
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Sachspenden (z.B. Kleidung, Spielzeug)
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Spenden an politische Parteien
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Zuwendungen an bestimmte Stiftungen
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Kirchliche und religiöse Vereinigungen
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Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
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Freiwillige Leistung ohne Gegenleistung
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Empfänger muss steuerbegünstigt sein
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Zahlung muss nachgewiesen werden
Nachweis von Spenden
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Bis 300 Euro: Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg)
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Über 300 Euro: Offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erforderlich
Besonderheiten
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Spendenvortrag: Überschüssige Beträge können in Folgejahre übertragen werden
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Parteispenden: Besonders hoher Steuereffekt möglich
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Sachspenden: Wert muss auf der Zuwendungsbestätigung angegeben sein
Spenden in der Steuererklärung
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Eintragung in der Anlage Sonderausgaben
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Bei Unternehmen: Je nach Rechtsform als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe
Durch sorgfältige Dokumentation und korrekte Angabe in der Steuererklärung können Sie von Ihren Spenden auch steuerlich profitieren.
Haben Sie noch Fragen? Sie erreichen uns:
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telefonisch unter (0911) 7805 7070
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per Mail an info@stb-horlbeck.de
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oder über unser Kontaktformular
