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Steuern sparen:
5 legale Tricks zum Steuern sparen

1. Steuerklassenwechsel prüfen

„Wer heiratet spart Steuern“ – ist eine weitverbreitete Meinung. Dies ist allerdings nicht der Regelfall, weshalb man genauer hinschauen muss. Gerade wenn ein Ehepartner das Kind zu Hause großzieht, nicht berufstätig ist und der andere Ehepartner das Geld nach Hause bringt, macht die Aufteilung in Steuerklassen 3 und 5 Sinn. Denn der berufstätige Ehepartner kann dann den nicht ausgeschöpften Grundfreibetrag - des anderen nicht berufstätigen Ehepartner - ausschöpfen.

Sind jedoch beide Ehegatten berufstätig, kommt es regelmäßig bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 zu einer Nachzahlung. Hier sollte dann in die Steuerklassen 4 und 4 gewechselt werden, bei der jeder Ehepartner steuerlich wie ein Lediger behandelt wird.

Um so größer ist dann die Freude, wenn bei Abgabe der Steuererklärungen keine Nachzahlung mehr droht, sondern sogar Erstattungen winken.

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2. Dokumentieren Sie Ihre beruflichen Reisen

Oft verzichten Arbeitnehmer auf „aufwendige“ Dokumentationen von beruflichen Reisen oder einfachen Fahrten zu Kunden. Jahre später bei Erstellung der Steuererklärung, fehlen dann wichtige Erinnerungen und Aufzeichnungen zu den getätigten Reisen. Schreiben Sie sich also immer zeitnah auf, wann und wohin Sie für Ihren Arbeitgeber beruflich unterwegs sind und machen folgende Kosten dabei geltend:

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Abhängig von der Dauer wie lange Sie unterwegs sind gelten folgende Pauschalen:

- 24 Stunden Abwesenheit: 24 € (2019) / 28 (2022)

- 8 Stunden Abwesenheit: 12 € (2019) / 14 € (2022)

- An- und Abreisetag: 12 € (2019) / 14 € (2022)

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Abhängig vom genutzten Verkehrsmittel gelten entweder die tatsächliche Kosten (z.B.: Bahn- oder Flugticket) oder 0,30 € je gefahrenen Kilometer.

3. Große Zahlungen für Handwerkerleistungen planen

Beziehen Sie an Ihrem Grundstück Handwerkerleistungen (z.B.: Gartengestaltung) sollten Sie auf die Höhe der Zahlungen genau achten: Denn Sie bekommen jährlich bis zu 20 % der erhaltenen Aufwendungen zurückerstattet, jedoch begrenzt auf maximal 1.200 €. Stellt Ihnen der Handwerker also gegen Jahresende insgesamt 12.000 € in Rechnung, sollten Sie 6.000 € in Einem, und 6.000 € im Anderen Jahr überweisen. Dadurch erhalten Sie die maximale Steuererstattung von insgesamt 2.400€. Dies gilt jedoch nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

4. Krankheitskosten planen

Abhängig Ihrer Einkünfte und Ihrem Familienstand, wird Ihnen vom Finanzamt ein gewisser Betrag für außergewöhnliche Belastungen insb. Krankheitskosten zugemutet („zumutbare Belastung“). Haben Sie also z.B.: im November 2022 und Januar 2023 größere Zuzahlungen zu Behandlungen und Medikamente zu tragen, planen Sie ein, die Kosten für Januar 2023 ebenfalls schon in 2022 zu bezahlen. So übersteigen Ihre Krankheitskosten u.U. Ihre zumutbare Belastung und das Finanzamt erstattet Ihnen anteilig Steuern zurück.

 

Beispiel:

Lediger Steuerpflichtiger, kinderlos mit Bruttolohn 41.000 € = zumutbare Belastung 2.400 €

5. Einkommensteuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen

Viele sind sich unsicher, ob sich überhaupt eine Einkommensteuererklärung lohnt und scheuen sich davor, einen Steuerberater dafür zu beauftragen. Wir prüfen für Sie gern kostenlos Ihre aktuelle Situation und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Die Steuerberatung Horlbeck steht Ihnen gerne am Standort im Nürnberger Norden, ideal für Steuerberatung im Raum Nürnberg, Fürth und Erlangen, persönlich zur Seite. Als erfahrene digitale Steuerberatung sind wir auch online bundesweit für Sie da. 

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